Aussschreibung 17.bionergie+ 2/6/12/24h Radtrophy
rad_trophy_A3_flyer_2022_web.pdf
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2/6/12/24h Rad - Trophy 2022
Das REGLEMENT
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2/6/12/24 Stundenradrennen Streckenlänge: ca 3,85 km pro Runde;
Bewerbe: 2, 6, 12 und 24 Stundenradrennen;

2 Stunden Einzelfahrer in Rennrad und Rennradfreier Kategorie
6 Stunden Einzelfahrer und Staffeln bis zu 4 Fahrern,

12 Stunden Einzel- und 2er Staffelfahrer,

 24 StundenEinzelfahrer und Staffeln 2 und mit 4 Fahrern!
Wertungen: Rennentscheidungen gibt es in der Damen, Masters Herren und Herren
SOLO Gesamtwertung, Damen/Herren und Mixed (mind. ein/e Fahrer/in
unterschiedlichen Geschlechts) Teamwertung;
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Sonderregelment:

Überholverbot der Teilnehmer/innen ab Höhe Staffelwechselzonen Einfahrt (Kirschenhalle) bis nach der links Kurve/links Knick nach der Längsquerung der Halle. Überhohlen wieder ab dem Selbstversorgerzelt erlaubt.

 

Allgemeines Reglement für Einzelfahrer/innen und Teams.

1. Während des ganzen Radmarathons besteht für alle Fahrer/innen Helmpflicht. Zu tragen ist ein Hartschalenhelm. Ein etwaiger Sponsoraufkleber (der vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird) ist an diesem Helm, während der gesamten Veranstaltung anzubringen. Missachtung dieser Regelung kann zur Disqualifikation führen.

2. Jegliche (Unfall - Haftpflicht) Versicherung ist Sache der Teilnehmer/innen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Schäden/Verluste/Diebstahl an Mensch und Material ab. Die Fahrer/innen bestätigen, mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, bei Unfall oder Krankheit in ausreichender Höhe und eigenverantwortlich versichert zu sein. Außerdem nehmen sie die Haftausschließung des Veranstalters und den gesamten Inhalt dieses Reglements mittels derselben Unterschrift zur Kenntnis und erklären sich mit allen Bestimmungen einverstanden.

3. Lenkeraufsätze bzw. Zeitfahrlenker sind erlaubt. Scheibenräder aber auch Speichenräder bis zu einer minimalen Anzahl von „drei" Speichen pro Laufrad sind gestattet. Im Zweifel entscheidet die Rennleitung. Liegeräder oder andere Fahrzeuge sind verboten! Vordergründig wird nach den Aspekten der Aufrechterhaltung
der allgemeinen Sicherheit entschieden werden.

4. Sponsorenwerbung auf den Renntrikots ist erlaubt. Ein zusätzliches Anbringen von Sponsorenwerbung des Veranstalters ist obligatorisch. In begründeten Fällen kann die Rennleitung von dieser Regelung Abstand nehmen.

5. Die Rundenkontrolle erfolgt elektronisch mittels Chips, für den jeder Fahrer/in eine Miete und ein Depot in der vom Anbieter angegebenen Höhe zu entrichten hat. Das Depot wird bei der Rückgabe des Chips zurückerstattet. Ein etwaiger Verlust geht zu Lasten des/der Fahrers/in.

6. Die Fahrer/innen haben sich den Straßenverkehrsvorschriften anzupassen, die Rennstrecke ist nicht abgesperrt. Die Fahrer/innen sind für die eigene und die Sicherheit Dritter selbst verantwortlich.
Es gilt die STVO in der jeweils aktuellen Fassung!

7. Begleitfahrzeuge sowie private Fahrzeuge anderer Art zur Pannenhilfe sind verboten. Schieben oder Ziehen durch fremde Hilfe ist nicht gestattet. Es ist verboten, sich während des Rennens auf dem Rennrad durch Fahrer/innen ohne Startnummer oder Motorräder fliegend verpflegen zu lassen. Eine Verpflegungsannahme von anderen registrierten Rennfahrern/innen mit Startnummer ist erlaubt.
Ebenso kann vom offiziellen Begleitfahrzeug und von den fest installierten offiziellen
Verpflegungsstellen Pannenhilfe oder Verpflegung angenommen werden. Windschattenfahren hinter motorisierten und unmotorisierten Fahrzeugen aller Art (ausgenommen andere Rennfahrer/innen mit Startnummer auf ihren Rennrädern) sowie jegliches Abkürzen der Strecke können zur Disqualifikation
führen. Im Falle einer Panne muss der, nach Behebung der Panne, Einstieg ins Rennen dort erfolgen, wo der/die betroffene Fahrer/in die Strecke verlassen hat. Vom Verlassen der Strecke ist sofort die Rennleitung unter Angabe der Startnummer, der Örtlichkeit des Verlassens und der Zeit des Verlassens der Strecke zu melden. Dies durch den/die Fahrer/in selbst, oder dem/der Teamsprecherin.

8. Rennpausen sind für Einzelfahrer/innen und Teams jederzeit erlaubt. Die Durchfahrt durch das Ziel und somit das Auslösen der Zeitnehmung ist nur Fahrern/innen gestattet, welche sich im Rennen befinden. Pausen sollten grundsätzlich nach dem Auslösen der Zeitnehmung - im Start/Zielbereich
eingeleitet werden.

9. Bei Einbruch der Dunkelheit sind funktionstüchtige Vorder- und Rücklichter obligatorisch. Nichtbefolgen kann zur Disqualifikation führen (genügend Batterien/Akkus mitnehmen). Zusätzlich sind rückstrahlende Materialien an den Pedalen/Schuhen und seitlich an den Laufrädern anzubringen.
Ebenso vorne und hinten, an gut sichtbarer Stelle. Nach vorne und seitlich (rückstrahlend) dürfen nur gelbe, oder weiße Rückstrahler angebracht werden, nach hinten nur rote! Bei schlechten Sichtverhältnissen kann die Rennleitung das Verwenden der Beleuchtung auch am Tag anordnen.

10. Nach Ablauf jeden einzelnen Rennens, werden nur komplett gefahrene Runden gewertet. Die letzte noch zu fahrende Runde wird angezeigt. Bei Rekordversuchen von Einzelfahrern und Teams kann eine Motorradbegleitung erfolgen, um die effektive Kilometerleistung zu ermitteln. Bei Runden bzw. Kilometer-Gleichstand gilt die Reihenfolge der Zielankunft. Grundsätzlich sind 6, 12 und 24 Stundenbewerbe vorgesehen.

11. Bei sehr schlechter Witterung oder besonderen Vorkommnissen entscheidet die Rennleitung über einen Ab- oder eine Unterbrechung des Rennens. Das Startgeld kann in diesem Fall nicht zurück vergütet werden. Ebenso gibt es in Fällen höherer Gewalt keinerlei Kostenersatz für nicht erbrachte Leistungen seitens des Veranstalters.

12. Fahrer oder Teams, welche das Rennen frühzeitig aufgeben, haben sich bei der Rennleitung ohne unnötigen Aufschub (sofortige Abgabe der Startnummer) abzumelden.

13. Das Aufstellen eines Campers oder Zeltes im Ort Hitzendorf ist nur auf den gekennzeichneten und von der Rennleitung zugewiesenen Stellen gestattet. Das Fahrerlager ist vor dem Rennen anzumelden und alle Plätze werden eingeteilt. Die Angabe ob Zelt oder Camper sowie deren Abmessungen ist erforderlich. Der Veranstalter gewährleistet eine zentrale Stromzufuhr und nahe gelegene WC-Anlagen. Für die Strom Zufuhr ist eine Kabelrolle mitzubringen. Jedes Fahrerlager ist markiert und wird bei der Ankunft in Hitzendorf zugeteilt. Die Fahrerlager können ab Freitag 14.00 eingerichtet werden. Mit Rennstart ist ein Einfahren ins Fahrerlager mit Fahrzeugen nicht oder nur mehr eingeschränkt möglich.
14. Es ist verboten, die Strassen zu beschriften. Allfällige Kosten für eine Entfernung der "Fanpost" können zu Lasten des/der Fahrers/in oder der Teams gehen. Eine strafrechtliche Verfolgung der Verursacher durch die Behörden ist vorbehalten.

15. Pro Einzelfahrer/in und Team werden Startnummern vergeben. Jede/r Fahrer/in hat somit Die Nummer (auf dem Rücken/Fahrrad) gut sichtbar für die Rennleitung anzubringen. Fahrer/innen die ihre Startnummer nicht sichtbar anbringen, können aus dem Rennen genommen werden. Dies gilt auch bei Schlechtwetter.

16. Jede/r Fahrerin erhält einen Chip für die elektronische Zeiterfassung, welcher je nach den Vorschriften der Zeitnehmer anzubringen ist.

17. Bei den Teams ist immer nur ein/e Fahrer/in im Rennen. Ein Fahrerwechsel ist jederzeit möglich, muss aber in der Wechselzone erfolgen. Der Wechsel muss mittels „Abklatschen" erfolgen - für die Beginnphase des Rennens, oder bei anderen dringenden Erfordernissen (z.B.: aus Sicherheitsgründen) behält sich die Rennleitung eine Abänderung dieser Bestimmung - auch noch während des Rennens - vor. Es ist den Teams möglich, jederzeit registrierte Fahrer/innen auf die Strecke zu schicken, um Teamkollegen/innen zu helfen. Jedoch darf die Zeit nur von dem/der Fahrer/in ausgelöst werden, die/der die Runde nach einem korrekten Wechsel eröffnet hat und auch komplett beendet. Ein „Rundensharing" (das Teilen einer Runde unter mehreren Fahrer/innen) ist
nicht erlaubt und führt zur sofortigen Disqualifikation!!!!!!

18. Bei Protesten gegen eine Entscheidung der Rennleitung oder gegen das Verhalten anderer Fahrer/innen bzw. Teams ist grundsätzlich eine Gebühr von 70,-- Euro zu erlegen. Diese Gebühr wird zurückerstattet, falls dem jeweilig vorgebrachten Anliegen - seitens der Rennleitung - Folge geleistet wird. Der Protest kann durch den/die Fahrer/in selbst, oder durch den/die Teamsprecherin während der Rennphase sowie bis 1 Stunde vor der Siegerehrung eingebracht werden. Die Bezahlung der Gebühr hat sofort und in bar, gegen Beleg, zu erfolgen. In besonders begründeten Fällen wird die Rennleitung von dieser Regelung absehen können.
Die Siegerpreise sind je nach Kategorie: Trophäen, Diplome und offizielle Finisher Geschenke!
Jede/r Teilnehmer/in erhält ein Diplom über seine/ihre erbrachte Leistung;
Jede/r Teilnehmer/in des 2/6/12/24 Stundenrennens, bekommt ein offizielles Finisher Geschenk zugesprochen.
Jede 6/12/24 Stunden Staffel, bekommt je Fahrer ein Finisher Geschenk zugesprochen.
Über die Vergabe von Preisen für Rekorde, die schnellsten Runden bzw. besondere Sportlichkeit oder außergewöhnliche Leistungen entscheidet die Rennleitung zusammen mit dem Organisationskomitee nach Maßgabe der vorhandenen Bar udn Warenmittel. Dies entweder im Vorfeld des Rennens, oder während oder nach dem Rennen, wenn ausreichend Gründe (aus Sicht des o.a. Gremiums) vorliegen.
Spezielle Bestimmungen über weitere Leistungen des Veranstalters finden sich in der Ausschreibung, welche für jede Veranstaltung (jährlich) neu formuliert wird!
Sinn, Zweck und Ziel dieser Rennen ist das näher bringen des Langstreckenradsports und extremer Leistungen an eine breitere Öffentlichkeit. Finanzielle Aspekte stehen im Hintergrund. Das Verhältnis Preis/Leistung soll ausgewogen sein, eventuelle maßgebliche Bargeldüberschüsse werden für weitere Sportveranstaltungen verwendet, oder wohltätigen Zwecken zugeführt. Aus diesem Grund sind Bargeldpreise grundsätzlich nicht vorgesehen.
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Generalklausel:

Da es unmöglich ist, auf alle Eventualitäten (sportliche, od. Sicherheit bezogene, Fairness etc.) im allgemeinen Reglement einzugehen wird im jeweiligen Anlassfall von der Rennleitung eigenverantwortlich entschieden. Es sind Verwarnungen, Zeitstrafen, Geldstrafen, Disqualifikationen aber auch besondere, verpflichtende Verhaltensweisen vorgesehen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Rennen. Für solche Fälle gibt es keinerlei Ersatzansprüche irgendwelcher Art. Sicherheit, Sportlichkeit, Fairness und ein Verhalten das den allgemeinen Werten
einer sozialen Gesellschaft entspricht, wird sowohl von den Fahrern als auch von deren Begleitern, aber auch von der Rennleitung erwartet. Der jeweilige Fahrer oder Teamkapitän ist auch für das Verhalten seiner Begleiter verantwortlich. Auch das Fehlverhalten der Begleiter kann zu den o.a. Strafsanktionen führen. Nach Maßgabe dieser Werte wird ein erforderlicher Schiedsspruch durch die Rennleitung zu fällen sein. Eine Entscheidung der Rennleitung kann nur in extremen Ausnahmefällen
vom Organisationskomitee aufgehoben werden. Dies erfordert einen Mehrheitsentscheid aller (in beiden Gremien) Beteiligten. Durch eine eventuelle Rechtsunerheblichkeit einer der voran genannten Bestimmungen, werden andere Bestimmungen dieses Reglements nicht berührt.
Es gilt das Recht der Republik Österreich

 

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